Thüringer Gründungsrichtlinie (RKW Thüringen)

Die Thüringer Gründungsrichtlinie ist ein Förderprogramm des Freistaats Thüringen, das vom RKW Thüringen durchgeführt wird. Das Programm hat zum Ziel, Gründung und Nachfolge von Unternehmen in Thüringen zu fördern und so den Wirtschaftsstandort zu stärken.

 

Die Thüringer Gründungsrichtlinie ist in verschiedene Förderbausteine unterteilt und richtet sich an natürliche Personen, die eine Existenzgründung oder Betriebsübernahme in Thüringen beabsichtigen. Zu beachten ist, dass noch keine selbstständige Tätigkeit vorliegt, auch nicht im Nebenerwerb. Die Förderung besteht dabei aus verschiedenen Instrumenten wie Zuschüssen, Darlehen, Bürgschaften oder Coaching.

Die Förderung durch die Thüringer Gründungsrichtlinie soll Existenzgründerinnen und Existenzgründer bei der Entwicklung ihrer Geschäftsidee und beim Umsetzen ihrer Gründungsprojekte unterstützen. Die Thüringer Gründungsrichtlinie fördert Beratungen zur Existenzgründung mit bis zu 80 Prozent der entstandenen Kosten.

Um von der Förderung durch die Thüringer Gründungsrichtlinie zu profitieren, müssen die Antragstellerinnen und Antragsteller bestimmte Kriterien erfüllen. Dazu gehören das Vorliegen einer aussichtsreichen Geschäftsidee, eine ausführliche Gründungsplanung und eine Finanzierungsstrategie.