NEU: seit 01.07.2024 neue Beratungsförderung für Sachsen
Seit 01.07.2024 neue Beratungsförderung für Sachsen
Ab dem 01.07.2024 tritt in Sachsen eine neue Richtlinie zur Beratungsförderung in Kraft. Die Antragstellung ist voraussichtlich ab Mitte Juli möglich.
Was bietet das Förderprogramm?
Das Programm unterstützt bei der Inanspruchnahme von professionellen Beratungsleistungen und der Erlangung von Zertifikaten. Es werden Beratungsleistungen von mindestens fünf Tagewerken gefördert, die sich auf betriebswirtschaftliche, finanzielle, personelle, technische und organisatorische Fragen der Unternehmensführung konzentrieren. Auch unmittelbare Zertifizierungsausgaben (Erstzertifizierung) im Zusammenhang mit der Maßnahme werden berücksichtigt.
Förderung und Ausschlüsse
Das Programm richtet sich an KMU im Freistaat Sachsen, inklusive Handwerk, Handel, Dienstleister, Kultur- und Kreativwirtschaft sowie Freie Berufe und landwirtschaftliche Unternehmen. Nicht förderfähig sind Unternehmen in Schwierigkeiten oder mit anhängigem Insolvenzverfahren sowie Beratungsleistungen, die weniger als fünf Tagewerke umfassen.
Zuschusshöhe und Auszahlung
Die Zuwendung erfolgt als Anteilfinanzierung in Form eines Zuschusses:
50% der zuwendungsfähigen Ausgaben für Beratungen bei kleinen und Kleinstunternehmen
40% bei mittleren Unternehmen
Der Standardeinheitskostensatz beträgt 920 Euro pro Tagewerk im „Qualitätssicherungsverfahren“ und 800 Euro im „Direktverfahren“. Zertifizierungsausgaben werden ebenfalls anteilig gefördert, maximal 8.000 Euro pro Zertifikat. Die Mindesthöhe der zuwendungsfähigen Ausgaben beträgt 4.000 Euro.
Nutzen Sie die neuen Chancen der Beratungsförderung in Sachsen!